Schul- und Ferienpläne

Schulbeginn  MO 18.08.2025 morgens
Schulschluss DI 30.06.2026 abends

Schulferien

Herbst FR 10.10.2025 abends
  MO 27.10.2025 morgens
       
Weihnachten FR 19.12.2025 abends
  MO 05.01.2026 morgens
       

Sportferien

FR 27.02.2026 abends
  MO 09.03.2026 morgens
       
Ostern DO 02.04.2026 abends
  DI 07.04.2026 morgens
       
Maiferien FR 01.05.2026 abends
  MO 18.05.2026 morgens

Zusätzliche freie Tage (Feiertage)

Mariä Empfängnis Montag 08.12.2025
St. Joseftag Donnerstag 19.03.2026
Pfingstmontag Montag 25.06.2026
Fronleichnam Donnerstag 04.06.2026

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Jokertage & Sonderurlaub

Sonderurlaube erfordern ein schriftliches Gesuch der Eltern.

Schüler-/innen, welchen ein Sonderurlaub gewährt wird, sind verpflichtet, ihre Lehrpersonen vorgängig zu informieren und aufgetragene Arbeiten zu Hause nachzuholen. Verpasste Prüfungen müssen ebenfalls nachgeholt werden (auch ausserhalb der Unterrichtszeit möglich).

Dem Sonderurlaub nicht unterworfen sind:

  • Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
  • Unvorhersehbare Ereignisse: wie z.B. Todesfall in der Familie
  • Berufswahlpraktika
  • Arzt- und Zahnarztbesuche

Gemäss den kant. Weisungen vom 30. Juni 2023 haben Schüler-/innen ergänzend zur bisherigen Sonderurlaubsregelung neu Anspruch auf höchstens zwei Jokertage pro Schuljahr. Niemand ist verpflichtet, diese zu beziehen. Jokertage sind Sonderurlaubstage, die nicht begründet werden müssen. Sie können aufeinander folgen, müssen aber nicht. Der Mittwochmorgen sowie andere Halbtage werden als volle Tage gerechnet. Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. In der ersten und der letzten Schulwoche, während den kantonalen Prüfungen, während Kultur- und Sporttagen, Schulreisen oder in der Schulverlegungswoche können keine Jokertage bezogen werden. Weisen Schüler-/innen unbegründete Abwesenheiten auf, kann die Gewährung eines Jokertages verweigert werden.

Gemäss Artikel 10 können aus triftigen Gründen weitere Sonderurlaube gewährt werden:

  • durch die Schulleitung bis zu neun effektiven Schulhalbtagen
  • durch den Schulinspektor von zehn effektiven Schulhalbtagen bis zu einem Schuljahr
  • durch das Departement für Urlaube von über einem Schuljahr 

Gesuche sind grundsätzlich zwei Wochen vorgängig an die Klassenlehrperson (KLP) zu richten.

Beim Bezug von Sonderurlaub werden die Jokertage angerechnet.

Missbrauch

Unbegründete Schulversäumnisse und missbräuchliche Urlaube müssen von der Schuldirektion dem zuständigen Schulinspektor gemeldet werden. Dieser spricht die entsprechenden Geldbussen aus.

Weisungen Jokertage & Sonderurlaub

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Gesuch Jokertage

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Gesuch Sonderurlaub

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