Schul- und Ferienpläne

Schulbeginn  DI 16.08.2023 morgens
Schulschluss FR 28.06.2024 abends
       
Herbst FR 13.10.2023 abends
  MO 30.10.2023 morgens
       
Weihnachten FR 22.12.2023 abends
  MO 08.01.2024 morgens
       

Sportferien

FR 01.03.2024 abends
  MO 11.03.2024 morgens
       
Ostern DO 28.03.2024 abends
  DI 02.04.2024 morgens
       
Maiferien FR 26.04.2024 abends
  MO 13.05.2024 morgens

Zusätzliche freie Tage (Feiertage)

Allerheiligen Mittwoch 01.11.2023
Mariä Empfängnis Freitag 08.12.2023
St. Joseftag Dienstag 19.03.2024
Pfingstmontag Montag 20.05.2024
Fronleichnam Donnerstag 30.05.2024

Ganzer Tag Schule

                           Mittwoch 16.08.2023
  Mittwoch 27.03.2024

Ferienpläne zum Herunterladen

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Jokertage & Sonderurlaub

Sonderurlaube erfordern ein schriftliches Gesuch der Eltern.

Schüler-/innen, welchen ein Sonderurlaub gewährt wird, sind verpflichtet, ihre Lehrpersonen vorgängig zu informieren und aufgetragene Arbeiten zu Hause nachzuholen. Verpasste Prüfungen müssen ebenfalls nachgeholt werden (auch ausserhalb der Unterrichtszeit möglich).

Dem Sonderurlaub nicht unterworfen sind:

  • Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
  • Unvorhersehbare Ereignisse: wie z.B. Todesfall in der Familie
  • Berufswahlpraktika
  • Arzt- und Zahnarztbesuche

Gemäss den kant. Weisungen vom 30. Juni 2023 haben Schüler-/innen ergänzend zur bisherigen Sonderurlaubsregelung neu Anspruch auf höchstens zwei Jokertage pro Schuljahr. Niemand ist verpflichtet, diese zu beziehen. Jokertage sind Sonderurlaubstage, die nicht begründet werden müssen. Sie können aufeinander folgen, müssen aber nicht. Der Mittwochmorgen sowie andere Halbtage werden als volle Tage gerechnet. Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. In der ersten und der letzten Schulwoche, während den kantonalen Prüfungen, während Kultur- und Sporttagen, Schulreisen oder in der Schulverlegungswoche können keine Jokertage bezogen werden. Weisen Schüler-/innen unbegründete Abwesenheiten auf, kann die Gewährung eines Jokertages verweigert werden.

Gemäss Artikel 10 können aus triftigen Gründen weitere Sonderurlaube gewährt werden:

  • durch die Schulleitung bis zu neun effektiven Schulhalbtagen
  • durch den Schulinspektor von zehn effektiven Schulhalbtagen bis zu einem Schuljahr
  • durch das Departement für Urlaube von über einem Schuljahr 

Gesuche sind grundsätzlich einen Monat vorgängig an die Klassenlehrperson (KLP) zu richten.

Beim Bezug von Sonderurlaub werden die Jokertage angerechnet.

Missbrauch

Unbegründete Schulversäumnisse und missbräuchliche Urlaube müssen von der Schuldirektion dem zuständigen Schulinspektor gemeldet werden. Dieser spricht die entsprechenden Geldbussen aus.

Weisungen Jokertage & Sonderurlaub

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Gesuch Jokertage

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Gesuch Sonderurlaub

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