Schul- und Ferienpläne

Schulbeginn  DI 16.08.2022 morgens
Schulschluss FR 30.06.2023 abends
       
Herbst FR 07.10.2022 abends
  MO 24.10.2022 morgens
       
Weihnachten FR 23.12.2022 abends
  MO 09.01.2023 morgens
       

Sportferien

FR 24.2.2023 abends
  MO 13.03.2023 morgens
       
Ostern DO 06.04.2023 abends
  DI 11.04.2023 morgens
       
Maiferien FR 12.05.2023 abends
  MO 22.05.2023 morgens

Zusätzliche freie Tage (Feiertage)

Allerheiligen Dienstag 01.11.2022
Mariä Empfängnis Donnerstag 08.12.2022
Pfingstmontag Montag 29.05.2023
Fronleichnam Donnerstag 08.06.2023

Ferienpläne zum Herunterladen

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Sonderurlaub

  • Unsere Sonderurlaubsregelung stützt sich auf das kantonale Reglement betr. Urlaube der obligatorischen Schulpflicht vom 14. Juli 2004.
  • Das schriftliche und begründete Gesuch ist mindestens eine Woche im Voraus an die Klassenlehrperson zu richten.
  • Ein entsprechendes Formular kann bei der Lehrperson bezogen oder auf dieser Seite heruntergeladen werden.
  • Die Klassenlehrperson ist je nach Situation verpflichtet, mit den Eltern Kontakt aufzunehmen!
  • Es gibt kein Recht auf Sonderurlaub. Es ist in unserer Kompetenz, Gesuche abzulehnen.
  • Die Eltern können während des Schuljahres für ihre Kinder im Kindergarten insgesamt 8 Halbtage, bzw. für ihre Kinder in der Primarschule insgesamt 5 Halbtage Sonderurlaub beantragen.

Der Sonderurlaub kann nicht bewilligt werden

  • grundsätzlich zur Verlängerung der Sommerferien
  • während den Jahresprüfungen
  • während schulinternen kulturellen oder sportlichen Anlässen
  • während des Schullagers oder Klassenaustausches

Alle Arbeiten und Prüfungen, die an den eingelösten Urlaubstagen stattfinden, müssen nachgeholt werden. Das Kind hat kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht für die durch den Sonderurlaub entstandenen Stofflücken.

Dem Sonderurlaub sind nicht unterworfen

  • Trauerfälle in der eigenen Familie
  • Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
  • Arzt- und Zahnarztbesuche
  • SchülerInnen, welche in die SKA-Struktur aufgenommen worden sind (SKA = Sport-Kunst-Ausbildung)

Missbrauch

Unbegründete Schulversäumnisse und missbräuchliche Urlaube müssen von der Schuldirektion dem zuständigen Schulinspektor gemeldet werden. Dieser spricht die entsprechenden Geldbussen aus.

Gesuch Sonderurlaub

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